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  • Shirley Védrigue

Heiraten in der Schweiz: So läuft die Ziviltrauung ab

Aktualisiert: 25. März 2021

Voraussetzung:

Um die Ehe eingehen zu dürfen, müssen die künftige Brautleute folgende Voraussetzungen erfüllen.

  • verschiedenen Geschlechts

  • über 18 Jahre alt

  • wenn eine der beiden Personen nicht Schweizer Bürgerin oder Bürger ist, muss sie nachweisen, dass sie sich bis zur Trauung in der Schweiz aufhalten darf.

Hinderungsgründe:

Sie können nicht heiraten, wenn eine Person:

  • bereits verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt

  • nicht urteilsfähig ist

  • mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner nahe verwandt ist

  • wenn die Heirat dazu dient, die Zulassungsbestimmungen für Ausländerinnen oder Ausländer zu umgehen.

Gesuch stellen:

Um beim Zivilstandsamt das Gesuch für die Heirat einzureichen, müssen Sie:

  • Das Formular „Vorbereitung der Eheschliessung“ ausfüllen.

  • Je nach Situation unterschiedliche Dokumente abgeben. Beachten Sie bitte die Informationen Ihres Zivilstandsamts, welches sich an Ihrem Wohnort befindet.

  • Nach der Übergabe der Dokumente müssen Sie beim Zivilstandsamt persönlich bestätigen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Das Zivilstandsamt prüft danach das Gesuch und teilt Ihnen schriftlich mit, ob die Heirat möglich ist.


Um heiraten zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen und beim Zivilstandsamt ein Gesuch einreichen. Erst danach kann die zivile Trauung stattfinden.

Zivile Trauung:

Möchten Sie die Zeremonie in einem anderen Zivilstandsamt durchführen als die Vorbereitung? Dann erhalten Sie nach dem Vorbereitungsverfahren gegen eine Gebühr eine entsprechende Ermächtigung.

  • Die eigentliche Trauung kann innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens durchgeführt werden.

  • Sie findet im Zivilstandsamt statt.

  • Sie ist öffentlich.

  • Zwei mündige und urteilsfähige Trauzeugen müssen anwesend sein.

  • Die Braut und der Bräutigam sowie die beiden Zeugen unterzeichnen die vorbereitete Bestätigung der Eheschliessung.

  • Sie erhalten den so genannten Familienausweis.

Unter diesem Link finden Sie alle Adressen der Zivilstandesämter


Durchschnittliche Kosten:

Die Gebühren für die Ziviltrauung betragen schweizweit zwischen CHF 300 und 400. Bei besonderen Wünschen, wie beispielsweise der Trauung an einem Samstag oder in einem Aussenlokal, kommen zusätzliche Kosten hinzu.


Kirchliche Trauung:

Sie können sich auch kirchlich trauen lassen, aber erst nach der zivilen Trauung. Wenden Sie sich an das Pfarramt Ihres Wohnorts.


Wen muss ich informieren:

Die Änderung Ihres Zivilstandes müssen Sie den Behörden, dem Arbeitgeber, der Steuerverwaltung, der Bank, den Versicherungen etc. melden. Auch bei neuen Verträgen ist der neue Zivilstand anzugeben.


Dokumente anpassen:

Wenn Sie mit der Heirat Ihren Namen ändern, müssen Sie u.a. folgende Dokumente erneuern:

  • Pass und Identitätskarte

  • AHV-Ausweis

  • Führerausweis und Fahrzeugausweis

  • Bank- und Kreditkarten

  • Heimatschein: In der Regel bestellt Ihre Wohngemeinde den neuen Heimatschein selber beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde und schickt Ihnen im Anschluss die Gebührenrechnung per Post. Sonst müssen Sie den Heimatschein beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde selber bestellen und bei der Wohngemeinde deponieren.

Häufige Fragen rund um die Heirat in der Schweiz: Link


Wir hoffen wir konnten euch mit diesem Blog weiterhelfen. Falls Ihr noch weitere Fragen habt, beantworten wir sie euch sehr gerne.



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